Leistungen beantragen

Als Mitglied kannst Du folgende Leistungen beantragen:

 

Freitzeitunfallversicherung

Die IG Metall zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Bei Vollinvalidität leistet die IG Metall als einmalige Entschädigung den 500fachen Monatsbeitrag. Die Freizeitunfallversicherung tritt nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft in Kraft. Der Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Du kannst mit dem Leistungsrechner ausrechnen, wie viel Dir infolge eines Freizeitunfalls zusteht.

Bitte beachte:

  • Eine Beantragung ist nur bei einem Freizeitunfall möglich. Unfälle auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnstätte gelten nicht als Freizeitunfall.
  • Eine Unterstützung ist erst ab einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden möglich.
  • Du erhältst das Antragsformular für diese Leistung von uns auf Wunsch zugesendet. Bitte rufe uns dazu an.


Unterstützung im Sterbefall

Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld. Es errechnet sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der Beitragsleistung.

Für die Auszahlung des Sterbegeldes für Hinterbliebene benötigen wir folgende Unterlagen in Kopie:

  • Sterbeurkunde
  • Rechnung über die Bestattungskosten
  • Mitgliedsnummer und Bankverbindung in einem formlosen Anschreiben

Bitte sende diese Unterlagen an: IG Metall Herborn, Walther-Rathenau-Str.55, 35745 Herborn. Das Sterbegeld wird im Fall des Todes des Mitglieds ausgezahlt. Im Fall des Todes des Ehepartners/Lebensgefährte*in des Mitglieds wird der halbe Betrag ausgezahlt.

 

Unterstützung bei außerordentlicher Notlage

Unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet. Das Antragsformular für diese Leistung erhältst Du auf Wunsch von uns zugesendet.

 

Voraussetzung für die Beantragung aller Leistungen

  • Mitgliedschaft in der IG Metall seit min. 12 Monaten
  • Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge

 

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