Als Mitglied kannst Du folgende Leistungen beantragen:
Die IG Metall zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Bei Vollinvalidität leistet die IG Metall als einmalige Entschädigung den 500fachen Monatsbeitrag. Die Freizeitunfallversicherung tritt nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft in Kraft. Der Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Du kannst mit dem Leistungsrechner ausrechnen, wie viel Dir infolge eines Freizeitunfalls zusteht.
Bitte beachte:
Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld. Es errechnet sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der Beitragsleistung.
Für die Auszahlung des Sterbegeldes für Hinterbliebene benötigen wir folgende Unterlagen in Kopie:
Bitte sende diese Unterlagen an: IG Metall Herborn, Walther-Rathenau-Str.55, 35745 Herborn. Das Sterbegeld wird im Fall des Todes des Mitglieds ausgezahlt. Im Fall des Todes des Ehepartners/Lebensgefährte*in des Mitglieds wird der halbe Betrag ausgezahlt.
Unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet. Das Antragsformular für diese Leistung erhältst Du auf Wunsch von uns zugesendet.