Auf dieser Seite haben wir für euch die wichtigsten Informationen rund um das Thema Kurzarbeit zusammengestellt.
Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte weniger Stunden arbeiten als in ihrem Arbeitsvertrag garantiert. Sie wird oft in wirtschaftlichen Flauten eingesetzt, wenn Aufträge und Umsatz fehlen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu sichern.
Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt:
Für die Berechnung wird ein sogenanntes pauschaliertes Nettoentgelt verwendet, nicht das normale Netto aus der Lohnabrechnung.
Kurzarbeit bedeutet für Beschäftigte Einkommenseinbußen, während Arbeitgeber von reduzierten Entgeltzahlungen profitieren. Gute Arbeitgeber stocken daher die 60 % - 67 % Kurzarbeitergeld auf, beispielsweise auf 80 % - 87 %, um die Lasten fairer zu verteilen und die Einbußen der Beschäftigten zu mindern.
Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden. Es beeinflusst den Steuersatz für das restliche Einkommen, was dazu führen kann, dass du in eine höhere Steuerklasse rutschst. Wenn du mehr als 410 € Kurzarbeitergeld im Jahr bekommen hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Im schlimmsten Fall musst du Steuern nachzahlen.
Die IG Metall berät ihre Mitglieder in allen Fragen rund um die Kurzarbeit.