Mitbestimmung aktiv gestalten - 12 Tagesschulungen

Mitbestimmungsnetzwerk

22.07.2024 | In vielen Betrieben gibt es neu- und wiedergewählte Betriebsrät*innen, die nun vor großen Herausforderungen stehen. Klar ist, ein erfolgreicher Betriebsrat braucht Wissen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie neue Ideen für konkrete Problemlösungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in der IG Metall Herborn Betzdorf wurden die Betriebsratswahlen durchgeführt und in vielen Betrieben gibt es
neu- und wiedergewählte Betriebsrät*innen, die nun vor großen Herausforderungen stehen. Klar ist, ein erfolgreicher Betriebsrat braucht Wissen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie
neue Ideen für konkrete Problemlösungen.

Mit dieser Bildungsreihe wollen wir zum einen gezielte Informationen über konkrete Themen geben, um die Arbeit der
Betriebsräte vor Ort zu unterstützen. Die Tagesschulungen sollen konkrete und übliche Themen der Betriebsratsarbeit aufgreifen und sowohl neu gewählten Betriebsrät*innen einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung geben, als auch eine Ergänzung für erfahrene und wiedergewählte Betriebsrät*innen darstellen. Zielgruppe dieser Reihe sind also alle neu- und wiedergewählten Betriebsrät*innen der Region Herborn/Haiger/
Hinterland. Die Seminarreihe ersetzt keine Grundlagenschulung.

Zum anderen wollen wir mit dieser Reihe aber auch einen Austausch zwischen den verschiedenen Betriebsratsgremien der Region organisieren um voneinander zu lernen und ein belastbares Netzwerk aufzubauen. Daher wünschen wir uns, dass aus vielen unterschiedlichen Betrieben Kolleginnen und Kollegen teilnehmen. Wir freuen uns auf eure Teilnahme
IG Metall Herborn-Betzdorf und BR-Akademie Mitte

Freistellung
Die Tagesseminare vermitteln für die Arbeit des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen sowie deren Ersatzmitglieder erforderliche arbeitsrechtliche und
betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse. Die Teilnahme erfolgt gemäß § 37.6 BetrVG bzw. § 179.4 SGB IX.
Auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung sowie die Information an den Arbeitgeber ist zu achten.

Kosten

Die Seminargebühren betragen pro Tagesseminar pro Person 220 €. Hinzu kommen die jeweiligen Kosten für die Verpflegung im Seminarhaus. Der Arbeitgeber hat die Seminarkosten zu zahlen. Die Seminargebühr zzgl. den Verpflegungskosten werden dem Arbeitgeber im Nachgang der jeweiligen Tagesschulung in Rechnung gestellt. Reisekosten sind direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.

Von: mh

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