18.09.2025 | Am 12. September 2025 wurde nach intensiven Verhandlungen ein Tarifabschluss für die ca. 650.000 Leiharbeitskräfte zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) beschlossen.
- Entgelterhöhungen in mehreren Stufen:
• 2,99 % ab 1. Januar 2026
• 2,5 % ab 1. September 2026
• 3,5 % ab 1. April 2027
- Laufzeit des neuen Tarifvertrags: bis 30. September 2027.
- Jahressonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden tarifdynamisch an die Entgelterhöhungen angepasst.
- Die Brüderschaft zwischen BAP und iGZ, ehemals getrennte Leihfirma-Arbeitgeberverbände, wurde mit dem Gesamtverband GVP geschlossen. Damit treten neue Entgeltrahmentarifverträge ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Was ist wichtig für Leihbeschäftigte:
- Der neue Stundenlohn in der untersten Entgeltgruppe (EG1) liegt mit den Erhöhungen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, was Lohndumping weiter eingrenzt.
- Sonderzahlungen wie Urlaubs‑, Weihnachtsgeld und zusätzliche Zahlungen für Gewerkschaftsmitglieder steigen mit, durch die sogenannte Tarifdynamik.
- Die Vereinheitlichung der bisherigen unterschiedlichen Verträge (iGZ und BAP) sorgt für mehr Klarheit. Die neuen Regelungen gelten ab Januar 2026.
Was noch offen ist / worauf man achten sollte:
- Die Verhandlungen zu den Branchenzuschlägen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Hier wird noch weitergearbeitet.
- Manche Änderungen (z. B. bei Textform-Regelungen der Arbeitsverträge) treten schon früher in Kraft – wichtig ist, genau hinzuschauen, ob dein Vertrag betroffen ist.
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