21.10.2024 | Leihbeschäftigte erhalten eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Arbeitgeber (Leihunternehmen) gestellt werden: bis spätestens 30. November für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2024.
Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren.
Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als sechs Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni oder 30. November eines Jahres mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind. Wichtig: Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit iGZ/BAP. Die Geltung der Tarifverträge kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden.
Die Unterlagen für den Antrag gibt es für die Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall: www.igmetall.de/mitgliedervorteile
Wir haben unseren anspruchsberechtigten Mitgliedern in Leiharbeit die Unterlagen per E-Mail zugesendet.
Wichtige Termine: Für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld kann die Bescheinigung ab dem 19. Oktober heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis einschließlich 30. November (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden. Mehr Informationen gibt es unter www.igmetall.de/mitgliedervorteil-leiharbeit
Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, aber bis Ende Dezember beitreten, sichern sich bereits jetzt ihren Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld 2025!