Die IG Metall Herborn-Betzdorf informiert:

Neue Mitgliedsbeiträge: Wer zahlt was? Leistungen!

06.01.2025 | Die IG Metall Herborn-Betzdorf stellt 2025 auf die veränderte Beitragsstruktur um. Was dies bedeutet? Hier findet ihr einen kurzen Überblick.

Auf dem Gewerkschaftstag 2023 wurde erstmals seit 1978 eine neue Beitragsstruktur beschlossen. Die neuen Beiträge gelten bereits seit dem 01. Januar 2024. Spätestens zum 01. Juli 2025 müssen alle IG Metall Geschäftsstellen auf die neue Beitragsstruktur umstellen. In Abstimmung mit dem Ortsvorstand hat die Geschäftsstelle Herborn-Betzdorf die gegebenen Übergangsfristen für langjährige Mitglieder damit vollumfänglich ausgeschöpft. Änderungen betreffen nun vor allem Beiträge für Mitglieder mit Entgeltersatzleistungen/Sozialleistungen sowie Studierende in Vollzeit. Für Beschäftigte beträgt der Beitrag 1 % des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens.

 

Wer zahlt was im Betrieb?

  • Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, Altersteilzeit aktive und passive Phase, dual Studierende sowie Auszubildende zahlen weiterhin wie bisher 1 % des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens inkl. tariflichen Sonderzahlungen.
  • Beschäftigte im Krankenstand mit Entgeltersatzleistung- darunter fallen z.B. Krankengeld und Arbeitslosengeld, zahlen 0,5 % der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung.
  • Beschäftigte in Elternzeit, Privatinsolvenz, unbezahlter Freistellung, Vollzeitpflege von angehörigen und im Krankenstand mit Bürgergeld zahlen 3 €uro im Monat.

 

Überprüfung und Anpassung der Beiträge ab Januar bis 01. Juli 2025:

Ab Januar bis einschließlich Juni/Juli 2025 findet in der Geschäftsstelle bei allen Mitgliedern, die nicht in einem Betrieb beschäftigt sind, z.B. Studierende, Schüler in Vollzeit, Personen in Elternzeit, Kranke mit Sozialleistungen, Personen in Privatinsolvenz oder Vollzeitpflege die Beitragsüberprüfung statt, die auch mit der Überprüfung des Mitgliederstatus verknüpft ist, beispielsweise mit der Frage ob die Elternzeit bereits beendet ist oder man die Krankheit wieder überwunden hat und arbeitsfähig ist. Arbeitslose, ob sie weiterhin arbeitslos sind oder wieder in Beschäftigung oder schon in Rente sind.

 

Änderungen und Anpassungen auf Eigeninitiative des Mitglieds

Mitglieder, deren Arbeits- und Lebensphase sich ändert oder bereits geändert hat, können jederzeit in der IG Metall Geschäftsstelle ihren Stauts und somit auch den Beitrag anpassen lassen. Hierfür ist die Vorlage der letzten drei Entgeltabrechnungen oder eines persönlichen Leistungsbescheides (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Bürgergeld) erforderlich.

Weitere Information direkt einsehbar unter www.igmetall.de/mitmachen/mitglied-werden/wer-zahlt-wie-viel-mitgliedsbeitrag

 

Leistungen der Mitgliedschaft

Mitglieder der IG Metall haben Anspruch auf zahlreiche Leistungen. Wusstest Du, was zum Beispiel in Deinem Beitrag enthalten ist? Hier ein kleiner Überblick der Leistungen:

  • Persönliche Beratung im Betrieb und in deiner IG Metall Geschäftsstelle
  • Unterstützung bei Streik
  • Weiterbildung und Seminare
  • Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen
  • Beratung rund um das Arbeitsrecht und dein Arbeitsverhältnis
  • Beratung rund um das Sozialrecht (Rente, Krankheit, Elternzeit etc)
  • Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht
  • Unterstützung im Todesfall (auch für Partner*innen)
  • Teilnahme an Veranstaltungen
  • Mitgliedermagazin
  • Freizeitunfallversicherung

Von: l.b.

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